Revisionssicherheit und GDPdU-Konformität bei WINLine gewährleistet

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Digitale Steuerpüfung - Revisionssicherheit und GDPdU-Konformität bei WINLine gewährleistet

Seit dem 1. Januar 2002 müssen die Unternehmen dem Fiskus auf Wunsch den Zugriff auf relevante Steuerdaten und damit auf ihre EDV-Systeme gewährleisten. Auf welche Daten und in welcher Form der Zugriff erfolgen soll, regeln die »Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen«, kurz GDPdU genannt. 

MESONIC sorgt bereits im Standard für den GDPdU-konformen Zugriff auf die steuerrelevanten Daten in WINLine. Mit WINLine Archiv, dem integrierten Archivierungssystem von MESONIC, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, diese Daten revisionssicher zu speichern, wie dies der Gesetzgeber ebenfalls vorschreibt.

Vorschriften und Rechtsgrundlagen der GDPdU

Nachfolgend führen wir die wichtigsten Vorschriften und Rechtsgrundlagen für den Zugriff des Finanzamtes auf die steuerrelevanten Daten auf:

  • ·AO: Abgabenordnung §§ 146, 147 und 200 in Folge des StSenkG (BGB1. 2000 Teil I, S. 1433) mit gleichzeitiger Zulassung der elektronischen Rechnung in § 14 Abs. 4 UstG
  • ·AO: Abgabenordnung §§ 193 ff. mit Vorschriften zur Außenprüfung und entsprechendem Anwendungserlass
  • ·BpO: Betriebsprüfungsordnung 2000, BStBl. 2000 Teil I, Seite 368 zur Durchführung von Außenprüfungen
  • ·BpO: Betriebsprüfungsordnung 2000, § 5 Abs. 2 Satz 2, BStB1. 2001 Teil I, Seite 502 mit Hinweisen auf die wesentlichen Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung durch die Finanzbehörden
  • ·GDPdU: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, BMF-Schreiben vom 16.7.2001, BStBl. 2001 Teil I, Seite 415
  • ·GoS: Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung - BMF 1978
  • ·GoBS: Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (mit Bezug auf Dokumentenmanagement- und elektronische Archivsysteme), BMF-Schreiben vom 7.11.1995, BStBl. 1995 Teil I, Seite 73

Archivsysteme, welche die Anforderungen des HGB (Handelsgesetzbuch) und der GoBS für eine sichere langzeitige Informationsaufbewahrung erfüllen, dürfen sich revisionssicher nennen.
Wichtig ist es, hier die Trennung zur GDPdU-Konformität zu ziehen: Als GDPdU-konform kann eine Lösung gelten, die aus einem revisionssicheren Archiv sowie einer Auswertungssoftware mit IDEA-Funktionalität besteht, die auch die Hinterlegung von Standardauswertungen ermöglicht. Die MESONIC-Unternehmenssoftwareprogramme sind damit GDPdU-konform, da sie die geforderten Anforderungen erfüllen.

Häufig wird sich von Unternehmensseite nach einer Zertifizierung im Bereich der GDPdU erkundigt. Hier ist festzustellen, dass es eine derartige Zertifizierung derzeit nicht gibt und dieses vom Bundesfinanzministerium auch zukünftig nicht angedacht ist.

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