Digitale Steuerpüfung - Revisionssicherheit und GDPdU-Konformität bei WINLine gewährleistet
Seit dem 1. Januar 2002 müssen die Unternehmen dem Fiskus auf Wunsch den Zugriff auf relevante Steuerdaten und damit auf ihre EDV-Systeme gewährleisten. Auf welche Daten und in welcher Form der Zugriff erfolgen soll, regeln die »Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen«, kurz GDPdU genannt.
MESONIC sorgt bereits im Standard für den GDPdU-konformen Zugriff auf die steuerrelevanten Daten in WINLine. Mit WINLine Archiv, dem integrierten Archivierungssystem von MESONIC, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, diese Daten revisionssicher zu speichern, wie dies der Gesetzgeber ebenfalls vorschreibt.
Vorschriften und Rechtsgrundlagen der GDPdU
Nachfolgend führen wir die wichtigsten Vorschriften und Rechtsgrundlagen für den Zugriff des Finanzamtes auf die steuerrelevanten Daten auf:
Archivsysteme, welche die Anforderungen des HGB (Handelsgesetzbuch) und der GoBS für eine sichere langzeitige Informationsaufbewahrung erfüllen, dürfen sich revisionssicher nennen.
Wichtig ist es, hier die Trennung zur GDPdU-Konformität zu ziehen: Als GDPdU-konform kann eine Lösung gelten, die aus einem revisionssicheren Archiv sowie einer Auswertungssoftware mit IDEA-Funktionalität besteht, die auch die Hinterlegung von Standardauswertungen ermöglicht. Die MESONIC-Unternehmenssoftwareprogramme sind damit GDPdU-konform, da sie die geforderten Anforderungen erfüllen.
Häufig wird sich von Unternehmensseite nach einer Zertifizierung im Bereich der GDPdU erkundigt. Hier ist festzustellen, dass es eine derartige Zertifizierung derzeit nicht gibt und dieses vom Bundesfinanzministerium auch zukünftig nicht angedacht ist.