1. Gesetzliche Pflicht: Die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V
Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV ist für alle Praxen verbindlich. Sie definiert klare organisatorische und technische Mindeststandards, um Praxisnetzwerke vor Ransomware, Datenverlust und unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Bei Verstößen oder Sicherheitsvorfällen drohen nicht nur empfindliche DSGVO-Bußgelder und Honorarabzüge der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern vor allem ein imageschädigender Stillstand des gesamten Praxisbetriebs.
2. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen im Praxisnetzwerk
Die Richtlinie staffelt Anforderungen je nach Praxisgröße. Zu den elementaren Basismaßnahmen gehören:
- Netzwerk-Segmentierung (VLAN): Strikte Trennung von Praxis-IT, medizinischen Geräten und dem freien Patienten-WLAN
- Hardware-Firewall & Endpoint Protection: Zertifizierte Next-Gen Firewalls (z. B. Sophos) und verlässlicher Ransomware-Schutz auf allen Behandlungsraum-PCs
- Revisionssichere Backups: Tägliche, verschlüsselte Datensicherungen nach dem 3-2-1-Prinzip (inkl. getrenntem Offsite-Medium)
- Passwortrichtlinien & 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) für alle administrativen Zugänge und Fernwartungen
3. Telematikinfrastruktur (TI), eRezept & KIM
Die Telematikinfrastruktur ist das Rückgrat der modernen Praxis-Kommunikation. Ob eRezept, elektronische Patientenakte (ePA) oder Kommunikation im Medizinwesen (KIM):
Wir übernehmen die fachgerechte Installation und Wartung von TI-Konnektoren, stationären und mobilen eGK-Kartenterminals sowie den rechtzeitigen Zertifikats- und Konnektorentausch ohne Unterbrechung der täglichen Sprechstunden.
Konnektoren und Kartenterminals dürfen niemals direkt ungeschützt im Standard-Internet stehen. Ein gesicherter VPN-Zugang und eine professionell konfigurierte Firewall sind zwingend erforderlich.
4. Ausfallsichere Praxissoftware (Quincy, D1denis, DENSoffice)
Als offizieller Partner führender Praxisverwaltungssysteme (PVS) betreuen wir Ihre Softwareumgebung ganzheitlich:
Wir installieren optimierte, geräuscharme und lüfterlose Computer für Empfang und Behandlungsräume, binden Medizintechnik über standardisierte GDT-/VDDS-Schnittstellen an und sorgen für blitzschnelle Reaktionszeiten bei Quartals-Updates.
5. IT-Wartung außerhalb der Praxis-Sprechzeiten
Der Praxisalltag lässt keine Ausfallzeiten zu. Patienten im Wartezimmer können nicht warten, während Updates eingespielt oder Server neu gestartet werden:
Deshalb führt Schey & Hörner planbare IT-Wartungen, Server-Upgrades und Konnektor-Migrationen bevorzugt an sprechstundenfreien Mittwochnachmittagen, Freitagnachmittagen oder am Wochenende durch. Ihr Praxisbetrieb startet am nächsten Morgen garantiert ohne Störungen.
Häufige Fragen zum Thema
Wer haftet bei Sicherheitsvorfällen in der Arztpraxis?
Die rechtliche Verantwortung liegt beim Praxisinhaber. Durch die lückenlose Umsetzung und Dokumentation der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie weisen Ärzte nach, dass alle gesetzlichen Sorgfaltspflichten erfüllt wurden.
Wie oft muss das Praxis-Backup überprüft werden?
Die KBV-Richtlinie fordert nicht nur tägliche Datensicherungen, sondern auch regelmäßige dokumentierte Wiederherstellungstests, um die Funktionsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen.
Können bestehende Behandlungszimmer-PCs weiterverwendet werden?
Ja, sofern die Rechner ein unterstütztes Betriebssystem (z. B. Windows 11 Pro mit aktuellen Sicherheits-Patches) nutzen und die Mindestanforderungen an Verschlüsselung und Virenschutz erfüllen.
Erfüllt Ihre Praxis alle Vorgaben der KBV-Richtlinie?
Wir führen ein diskretes Sicherheits-Audit Ihrer Praxis-IT durch und erstellen einen klaren Maßnahmenplan für maximale Datensicherheit.